Erstgespräch zum Kennenlernen (Einzelperson):
60 € (50 Min.)
Erstgespräch zum Kennenlernen (Paare):
100 € (50 Min.)
Reguläre Sitzung (Einzelperson/Paare):
100 € (50 Min.)
Verlängerte Sitzungen werden in Relation zum Grundhonorar einer regulären Sitzung abgerechnet. Zum Beispiel 150 € für 75 Min, 180 € für 90 Min.
Das Honorar ist nach jeder Sitzung bar oder binnen 7 Tagen per Überweisung von Ihnen zu begleichen. Sie erhalten selbstverständlich eine Rechnung, die Sie steuerlich geltend machen oder im Falle einer Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Gesetzliche Krankenkassen
Die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist nicht möglich.
Private Krankenkassen
Einige private Krankenversicherungen bezuschussen bzw. erstatten Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse, ob und zu welchem Anteil eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (durchgeführt von einem Psychologen) erstattet wird.
Keine Wartezeit
Als Selbstzahler/in müssen Sie nicht mit monatelangen Wartezeiten bis zum Beginn der Therapie rechnen, da keine Krankenkassenanträge gestellt und abgewartet werden müssen. Somit erhalten Sie in meiner Praxis in der Regel vergleichsweise kurzfristig einen Termin und können zeitnah mit der Therapie beginnen.
Diskretion & Unabhängigkeit
Gestellte Diagnosen sind weder für die Krankenkasse noch den Arbeitgeber ersichtlich. Ihre Behandlung wirkt sich somit nicht negativ aus, wenn Sie beispielsweise zu einer privaten Krankenkasse wechseln oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten oder wenn Sie eine Verbeamtung anstreben.
Sie benötigen keine Überweisung Ihres Hausarztes.
Vereinbarte Termine können bis 48 Stunden vor dem besagten Termin abgesagt werden (telefonisch, als Nachricht auf dem AB oder per E-Mail). Wenn Sie einen vereinbarten Termin gar nicht oder nicht rechtzeitig absagen, so wird für diesen Termin gemäß § 615 BGB ein Ausfallhonorar in Höhe des Sitzungshonorars in Rechnung gestellt, da das Zeitfenster für Sie freigehalten wurde und andernfalls ein finanzieller Ausfall entstehen würde (kurzfristig abgesagte Termine können in der Regel nicht anderweitig vergeben werden).
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